Zimmerei Bilgeri ein ÜA-Zertifiziertes Unternehmen
Am 23. Oktober 2001 wurde das sogenannte ÜA-Zeichen („Übereinstimmung Austria“) auf gesetzlicher Basis durch Verordnung von mittlerweile allen österreichischen Bundesländern eingeführt. Rechtsgrundlagen sind die jeweiligen Landesgesetze. Seit 12/2002 ist in der Ausgabe 2 der Baustoffliste ÖA vom Österreichischen Institut für Bautechnik aufgenommen, dass „vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragkonstruktion“ mit dem ÜA-Zeichen gekennzeichnet sein müssen. Dies betrifft zum Beispiel Rahmenbauteile mit beidseitiger Beplankung oder Deckenbauteile mit Wärmedämmung mit Sparschalung. Wenn Bauteile in dieser Ausführung auf die Baustelle transportiert werden, müssen sie mit das Einbauzeichen „ÜA-Zeichen“ tragen.
Ein Bauprodukt darf nur dann entsprechend gekennzeichnet werden, wenn die eingesetzten Produkte den entsprechenden Regelwerken entsprechen und wenn die Bauteil-Aufbauten des jeweiligen Betriebes in seinem jeweiligen ÜA-Zeichen enthalten und somit geprüft sind. Der Betrieb muss weiters einen Fremdüberwachungsvertrag mit einer dafür akkreditierten Stelle abschließen und somit wird seine Produktion in regelmäßigen Abständen überwacht.
Die gesetzliche Verpflichtung zu einheitlichen Qualitätsstandards und der Güteüberwachung der Bauprodukte für alle Inverkehrbringer an Stelle einer freiwillig und daher nur von einigen wenigen Inverkehrbringern durchgeführten, sichert gleiche und daher faire Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter.
Weiters kann das ÜA-Zeichen zusätzliche Rechtssicherheit bei Regressforderungen in Haftungsfällen bringen.